Unser Presbyterium

Presbyter, die das Amt des Vorstehers gut versehen,
verdienen doppelte Anerkennung.
1. Timotheus 5,17

 „Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwenigen Beschlüsse. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde …“
(Artikel 15 Abs. 1 der Kirchenordnung)

Am 1. März 2020 wurde das neue Presbyterium gewählt und ist seit dem 22. März 2020 im Amt.
Folgende Gemeindeglieder bilden das Presbyterium unserer Gemeinde:

Die Pfarrer sind durch ihr Amt ebenfalls Mitglied im Presbyterium.