Der Herr aber fügte täglich zur Gemeinde hinzu,
die gerettet wurden.
Apostelgeschichte 2,47
Sie möchten Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Gummersbach werden? Wir freuen uns sehr, Ihnen eine geistliche Heimat zu bieten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit einem unserer Pfarrer auf, er wird Ihnen alle Fragen beantworten.
Wie kann ich in die evangelische Kirche eintreten?
Der Eintritt erfolgt durch den Ortspfarrer oder eine der zentralen Eintrittsstellen unserer Landeskirche. Dabei wird ein seelsorgliches Gespräch geführt und überprüft, ob eine „Unterweisung“ notwendig ist. Sofern Sie bereits an einem Konfirmandenunterricht o. ä. teilgenommen hat, ist dies in der Regel nicht nötig. Über die Aufnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Aufnahme kann im Gottesdienst bekräftigt werden.
Wenn Sie bislang noch keiner christlichen Kirche angehörten, wird der Eintritt durch die Taufe vollzogen.
Welche Dokumente benötige ich?
Sie benötigen eine schriftliche Erklärung des Aufnahmewunsches, sowie eine Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung.
Ich war schon einmal Mitglied einer christlichen Gemeinde. Muss ich mich erneut taufen lassen?
Die christliche Taufe ist einmalig und daher immer gültig. Daher müssen Sie nicht erneut getauft werden, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten.
Ich möchte aus einer anderen Kirche übertreten.
Sie sollten die Entscheidung, Ihre bisherige Kirche zu verlassen, nach gründlicher Überlegung treffen und ggf. auch ein vertrauensvolles Gespräch mit Ihrem Pfarrer führen. Beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie den Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche erklären und der evangelischen Kirchengemeinde diesen Nachweis vorlegen. Danach führen Sie ein Gespräch mit einem Pfarrer unserer Gemeinde, in dem alle wichtigen Aspekte bzgl. Ihres Eintritts besprochen werden.
Wurden Sie bereits getauft, stellt sich die Frage nach der Gültigkeit Ihrer Taufe.
Anerkannt werden die Taufen von
– ACK-Mitgliedskirchen
– katholisch-apostolischen Gemeinden
– der Neuapostolischen Kirche
– den Siebenten-Tags-Adventisten
– freien Gemeinden pfingstlicher, charismatischer oder evangelikaler Prägung
Nicht anerkannt werden die Taufen der Freien Christengemeinschaft, der Mormonen, der Unitarier, der Gemeinschaft Universelles Leben und der Zeugen Jehovas.
Ich habe religionsunmündige Kinder.
Ist Ihr Kind noch nicht getauft, wird es, wenn von Ihnen gewünscht, durch die Taufe in die Kirche aufgenommen. Ist Ihr Kind bereits getauft, erklären Sie als Eltern den Aufnahmewunsch. Ab 12 Jahren darf dieser nicht gegen den Willen des Kindes erklärt werden.
Ich bin Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde.
Wenn Sie bereits Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde sind, besteht die Möglichkeit einer Umgemeindung. Diesen Antrag stellen Sie schriftlich ans Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Gummersbach.
Ich bin neu nach Gummersbach gezogen. Muss ich mich in der Kirchengemeinde anmelden?
Nein. Wenn Sie bereits an Ihrem alten Wohnort Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde waren, werden Sie mit dem Umzug automatisch Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Gummersbach.