Presbyter, die das Amt des Vorstehers gut versehen,
verdienen doppelte Anerkennung.
1. Timotheus 5,17
„Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde …“
(Artikel 15 Abs. 1 der Kirchenordnung)
Das neue Presbyterium ist seit dem 10. März 2024 im Amt.
Folgende Gemeindeglieder bilden das Presbyterium unserer Gemeinde:
Die Pfarrer sind durch ihr Amt ebenfalls Mitglied im Presbyterium.